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Zweckentfremdungsverbot von WohnraumKontaktZuständig für Anzeige und GenehmigungZuständig ist das jeweilige Bezirksamt, in dessen Gebiet der Wohnraum liegt. Eine Genehmigung wird auf Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen erteilt. Bitte nutzen Sie das Formular für die Meldung einer zweckentfremdeten Wohnung. Zuständige Bezirksämter und weitere Informationen (Service-Portal Berlin) |