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Zweckentfremdungsverbot von WohnraumEine zweckentfremdete Wohnung melden
Hier haben Sie die Möglichkeit, das zuständige Bezirksamt über mögliche Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot zu informieren. Bitte beachten Sie, dass nicht jede Art der Weitervermietung von Wohnraum zwangsläufig einen Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot darstellen muss. Genaue Informationen erhalten Sie hier:
Informationen zum DatenschutzIhre Daten werden bei den zuständigen Bezirksämtern erhoben und verarbeitet. Informationen über die Datenverarbeitung finden Sie hier:HinweisEs besteht auch die Möglichkeit, eine vermutete zweckfremde Nutzung von Wohnraum direkt beim zuständigen Bezirksamt (Wohnungsamt/Bürgeramt des jeweiligen Bezirksamts, in dessen Bezirk der Wohnraum liegt) zu melden. |