Bündnisse
Neubaubündnis
Bündnis für Wohnungsneubau in Berlin
10. Juli 2014:
Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen auf Bundesebene mehr
Bündnis für Wohnungsneubau zwischen Senat und den Wohnungs- und Bauwirtschaftlichen Verbänden
Im Frühsommer 2014 hat der Senat mit den zwölf Bezirksämtern und den wohnungs- und bauwirtschaftlichen Verbänden in Berlin Bündnisse für den Wohnungsneubau geschlossen.
Grundlegendes gemeinsames Ziel der Bündnispartner ist es, den Wohnungsneubau in Berlin aktiv zu unterstützen und eine nachfrage- und bedarfsgerechte Wohnraumversorgung für alle Berliner Haushalte zu gewährleisten. Dabei wollen sie gemeinsam Sorge für die Schaffung von Rahmenbedingungen tragen, die gesamtstädtisch bis zum Jahr 2025 den Bau von mindestens 10.000 neuen Wohnungen jährlich ermöglichen. Wohnungsneubauvorhaben stehen dabei stets im Kontext einer städtebaulichen Gesamtentwicklung.
Die Vertragsparteien bekennen sich im Bündnis zu den gesamtstädtischen Zielen und Mitteln des Stadtentwicklungsplans Wohnen (StEP Wohnen), der die quantitativen und qualitativen Herausforderungen an den Wohnungsneubau beschreibt. Der StEP Wohnen erwartet zwischen 2012 und 2025 eine Zunahme der Bevölkerung um rund 239.000 Einwohner. Das daraus resultierende Wachstum der Haushaltszahlen erfordert im gleichen Zeitraum ein Neubauvolumen von etwa 137.000 Wohnungen. Das entspricht einer Neubauleistung von etwa 10.000 Wohnungen pro Jahr.
Im Ergebnis des Wohnungsneubaus wird angestrebt, dass Angebot und Nachfrage im Wohnungsmarkt sich wieder annähern und in der Folge die Mieten für breite Schichten der Bevölkerung tragbar bleiben.
Daneben ist es gemeinsame Überzeugung, dass der Wohnungsneubau in Berlin unter anderem
- die vielfältige soziale und funktionale Mischung in den Stadtteilen befördern
- bzw. erhalten soll,
- sich den Herausforderungen der demografischen Entwicklung stellen muss und
- die klima- und energiepolitischen Ziele des Landes Berlin befördern wird.
Wohnungsneubau in dem erforderlichen Umfang kann dabei nur durch eine breite Allianz von städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, privaten Wohnungsunternehmen, Projektentwicklern, Bauträgern sowie Baugruppen erbracht werden. Sie übernehmen dabei eine große Verantwortung für die nachhaltige Stadtentwicklung, die Schaffung qualitativ anspruchsvoller Quartiere und Gebäude sowie die Entwicklung sozial ausgewogener Nachbarschaften. Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Unterzeichner mit diesem Bündnis ihren Willen, attraktives und bezahlbares Wohnen in Berlin aktiv zu gestalten. Deshalb unterstützen sie gemeinsam den Wohnungsneubau, Klimaschutz, energetische Standards, Städtebau und integrative Wohnungspolitik als gesamtstädtische Aufgabe.
Im Einzelnen wird im Neubaubündnis Folgendes vereinbart:
- Verpflichtungen des Landes Berlin
Die zügige Erstellung von Bebauungsplänen sowie die schnelle Erteilung von Baugenehmi-gungen sind wesentliche Voraussetzungen zur Ausschöpfung der Baupotenziale. Das Land Berlin hat die Bezirke in den planenden und genehmigenden Fachbereichen mit Mitteln zur Erschließung von zusätzlichem Fachpersonal ausgestattet und finanzielle Möglichkeiten zur Einbeziehung externer Fachplanungsbüros zur Entlastung der Verwaltung eingeräumt. Ebenso wird das Land Berlin die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die Mobilisierung von Baupotentialen aktiv zu unterstützen
Das Land Berlin stellt ab 2014 zunächst für die kommenden fünf Jahre eine Förderung durch zinsfreie Baudarlehen aus einem Wohnungsneubaufonds zur Verfügung, um die Errichtung zusätzlicher Wohnungen für solche Haushalte zu unterstützen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Der Anteil der geförderten Wohnungen wird bei größeren Bauvorhaben so gestaltet, dass eine ausgewogene soziale Mischung erreicht wird.
Es ist vereinbart, dass Bebauungsplanverfahren innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein sollen und dass die Bezirke das Instrument des städtebaulichen Vertrags nutzen, um Private an den Kosten für soziale Infrastruktureinrichtungen zu beteiligen.
Bei auftretenden Konflikten im Rahmen der Planung und Genehmigung von Wohnungsbauvorhaben vermittelt die beim Staatssekretär für Bauen und Wohnen angebundene Wohnungsbauleitstelle.
- Verpflichtungen der Hauptpartner BBU und BFW
Der BBU verpflichtet sich, hinsichtlich der wohnungspolitischen Rahmenbedingungen auf seine Berliner Mitgliedsunternehmen so einzuwirken, dass sie dem Berliner Wohnungsmarkt etwa 3.000 neue Wohnungen jährlich zur Verfügung stellen. Bei größeren bzw. großen Bauprojekten im Mietwohnungsneubau soll – soweit objektwirtschaftliche, technische und unternehmensspezifische Bedingungen dies zulassen – der jeweilige Anteil preiswerter Mietwohnungen unterhalb von 7,50 €/m² netto kalt bei 10 bis 33 Prozent liegen.
Der BFW verpflichtet sich, auf seine Mitgliedsunternehmen hinsichtlich der wohnungspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so einzuwirken, dass pro Jahr mit dem Bau von ca. 6.000 Wohnungen begonnen wird. Bei großen Bauprojekten im Mietwohnungsneubau ist hierfür auch – soweit wirtschaftliche und technische Bedingungen dies zulassen – der jeweilige Anteil preiswerter Mietwohnungen unterhalb von 7,50 €/m² netto kalt bei 10 bis 20 Prozent vorgesehen.
Um die Akzeptanz von Wohnungsneubauprojekten im Quartier zu erhöhen, werden sich die beiden Verbände bei ihren Mitgliedsunternehmen für eine frühzeitige und adäquate Bürgerbeteiligung einsetzen.
- Verpflichtungen der Unterstützer
Der Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e.V, die Fachgemeinschaft Bau Berlin-Brandenburg e.V sowie die Industrie und Handelskammer zu Berlin und die Handwerkskammer Berlin bekennen sich zur Notwendigkeit eines beschleunigten Wohnungsneubaus in Berlin und werden sich gemeinsam bemühen, für ein positives Neubauklima zu werben. Vor allem werden sie unterstützend tätig hinsichtlich der Begleitung und Mitwirkung bei Informationsveranstaltungen oder die fachliche Begleitung von großen Stadtentwicklungsprojekten. Entsprechende Dialog- und Partizipationsprozesse sollen sachorientiert informieren und den Wohnungsneubau für breite Schichten der Bevölkerung in geeigneter Form unterstützen.
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