Erläuterungen zum Mietspiegel

Erläueterungen zum Mietsiegel

Mieter und Vermieter erhalten mit dem Mietspiegel einen aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum in Berlin. Mieter können auf seiner Grundlage Mieterhöhungsforderungen überprüfen. Vermieter können bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Daten des Mietspiegels zurückgreifen, die durch Indexfortschreibung des Mietspiegels 2021 ermittelt wurden.

Der Abfrageservice zum Berliner Mietspiegel weist die ortsübliche Vergleichsmiete (auf der Basis der Nettokaltmiete) in Euro/qm mtl. aus.

Der Abfrageservice des Berliner Mietspiegels im Internet ist nicht rechtsverbindlich.

Berliner Mietspiegel 2023 als »einfacher Mietspiegel«

Der Berliner Mietspiegel 2023 wurde als »einfacher Mietspiegel« gemäß § 558c Abs. 1 BGB von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erstellt.

Die nachfolgend genannten Interessenverbände und Mitglieder der Arbeitsgruppe Mietspiegel haben an den grundsätzlichen Überlegungen zur Erstellung dieses Mietspiegels 2023 beratend mitgewirkt:

Der Berliner Mietspiegel 2023 wurde mit Hilfe einer Indexfortschreibung der Mietdaten aus dem Berliner Mietspiegel 2021 erstellt (siehe Einfacher Mietspiegel).

Weitere Erläuterungen zum Mietspiegel